• Titelbild Standard Schmeck Verbindungstechnik

Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B) und Kundeninformationen

Stand: 01. September 2022

 

§ 1 Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen
§ 2 Vertragsschluss
§ 3 Katalogangaben
§ 4 Vorbehalt der Lieferbarkeit
§ 5 Liefer- und Zahlungsbedingungen
§ 6 Verzug (Zahlung)
§ 7 Leistungsort und Gefahrenübergang
§ 8 Rüge- und Untersuchungspflicht, Mängelhaftung
§ 9 Eigentumsvorbehalt
§ 10 Haftung
§ 11 Rechtswahl
§ 12 Schriftform
§ 13 Verjährung
§ 14 Gerichtsstand

 

§ 1 Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen

1.1   Es gelten in der Vertragsbeziehung zwischen der SCHMECK VERBINDUNGSTECHNIK GmbH (nachfolgend Verkäufer genannt) und dem Kunden (Unternehmer) ausschließlich die hier verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden aktuellen Fassung.

1.2   Die Einbeziehung jeglicher außerhalb dieser Vereinbarung bestehender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Sie erfolgt auch dann nicht, wenn auf eine erklärte Einbeziehung, beispielsweise durch Hinweise auf dem Geschäftspapier, Lieferscheinen oder ähnlichem, durch die SCHMECK VERBINDUNGSTECHNIK GmbH geschwiegen oder nicht ausdrücklich widersprochen wird.

1.3   Eine Zustimmung zur Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden liegt auch nicht in der Erbringung der vereinbarten Leistung, deren vorbehaltsloser Entgegennahme oder Zahlung des vereinbarten Entgeltes.


§ 2 Vertragsschluss

Die durch die SCHMECK VERBINDUNGSTECHNIK angebotenen Waren und Dienstleistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

Der Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Kunden kommt durch die mit dem Angebot übereinstimmende Annahme nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zustande.

Die durch die SCHMECK VERBINDUNGSTECHNIK GmbH im Rahmen des Internet-Kataloges oder Prospekten des Verkäufers dargebotenen Leistungen stellen eine Aufforderung der SCHMECK VERBINDUNGSTECHNIK GmbH an den Kunden zur Abgabe eines Angebotes auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Alle Produktdarstellungen und Preislisten des Verkäufers sind unverbindlich, solange sie nicht zum Inhalt einer vertraglichen Vereinbarung werden. Der Vertragstext im Online-Angebot mit Angaben zum Artikel wird vom Verkäufer gespeichert. Der Kunde hat über das Internet keinen Zugriff auf den Vertragstext. Der Kunde kann seine Eingaben vor Abgabe der Bestellung jederzeit berichtigen. Wir informieren auf dem Wege durch den Bestellprozess über die Korrekturmöglichkeiten.

Die Bestellung des Kunden (per Brief, Fax, Email oder Online-Bestellformular) ist das Angebot an die SCHMECK VERBINDUNGSTECHNIK GmbH zum Abschluss eines Kaufvertrages zu den in der Bestellung genannten Bedingungen. Bei einer Onlinebestellung gibt der Kunde nach Eingabe seiner persönlichen Daten und durch das Klicken des Bestellbuttons am Ende des Bestellprozesses ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb befindlichen Waren ab.

Bestellungen, die dem Verkäufer auf dem elektronischen Wege übermittelt wurden, gelten erst nach Abruf und Öffnung durch uns als zugegangen.

Die durch die SCHMECK VERBINDUNGSTECHNIK GmbH an den Kunden gerichtete Bestätigung des Bestelleinganges stellt keine Annahme des Angebotes dar.

Der Vertrag kommt durch die ausdrückliche Annahmeerklärung (Auftragsbestätigung) durch die SCHMECK VERBINDUNGSTECHNIK GmbH oder in Ermangelung einer solchen durch die Lieferung der Sache an die vom Kunden in der Bestellung benannte Lieferanschrift zustande. Der Verkäufer ist berechtigt, die Annahme der Bestellung abzulehnen. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere von Tarifabschlüssen oder Materialpreisschwankungen bzw. Energiekostenzuschlägen eintreten. Dies werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen.

Der Kunde hat sicherzustellen, dass die vom ihm angegebene Email-Adresse richtig ist, so dass die an diese Adresse versandten Emails auch empfangen werden können. Darüber hinaus hat der Kunde sicherzustellen, dass evtl. SPAM-Filter so gesteuert werden, dass alle vom Verkäufer oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten zugestellt werden können.

Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden, seine Pflichten gegenüber dem Verkäufer zu erfüllen, kann der Verkäufer bestehende Austauschverträge mit dem Kunden durch Rücktritt bzw. bei dauerhaften Schuldverhältnissen durch Kündigung fristlos beenden. Dies gilt auch bei einem Insolvenzantrag des Kunden. §321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Kunde hat die Verpflichtung, den Verkäufer unverzüglich schriftlich über die drohende Zahlungsunfähigkeit zu informieren.

Sollten die Parteien Sonderkonditionen vereinbart haben, gelten diese grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende oder künftige Vertragsverhältnisse.

 

§ 3 Katalogangaben

3.1    Preisangaben im Katalog verstehen sich jeweils netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Versand- und Verpackungskosten, Verladung, Versicherung (insbesondere Transportversicherung), Zölle und Abgaben werden gesondert berechnet.

3.2    Sollte sich eine fehlerhafte Preisauszeichnung der im online-Katalog angebotenen Ware zeigen, ist die SCHMECK VERBINDUNGSTECHNIK GmbH, ungeachtet eines eventuell bestehenden gesetzlichen Anfechtungsrechtes, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.


§ 4 Vorbehalt der Lieferbarkeit

4.1    Die genannten Liefertermine und Lieferzeiten sind unverbindlich und beziehen sich auf die Werktage montags bis freitags. Die Einhaltung der Lieferfristen durch uns setzt voraus, dass sämtliche vom Besteller einzureichenden, für die Bestellung nötigen Unterlagen vorliegen, technische Fragen geklärt sind und dass der Besteller seinen Vertragspflichten, insbesondere seinen Zahlungsverpflichtungen aus sämtlichen Geschäften mit dem Verkäufer nachkommt.

4.2   Bei einer Verzögerung einer Leistung hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein Rücktrittsrecht nur, wenn die Verzögerung vom Verkäufer zu vertreten ist. Der Kunde kann den Auftrag mit den geänderten Lieferzeiten bestätigen oder vom Vertrag zurücktreten. Entsprechendes gilt für den Fall der sich nachträglich erweisenden Nicht-Verfügbarkeit einer im online-Katalog angebotenen Ware.

4.3    Bei Ereignissen höherer Gewalt, die sich auf die Vertragserfüllung auswirken, ist es dem Verkäufer möglich, die Lieferung um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben und bei längerfristigen Verzögerungen ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass hieraus irgendwelche Ansprüche gegen den Verkäufer hergeleitet werden können. Als höhere Gewalt gelten alle für den Verkäufer unvorhersehbaren Ereignisse oder sollte, die, selbst wenn sie vorhersehbar waren, außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegen und deren Auswirken auf die Vertragserfüllung durch zumutbare Bemühungen des Verkäufers nicht verhindert werden können. Evtl. gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.


§ 5 Liefer- und Zahlungsbedingungen

5.1    Die Waren werden in den angegebenen Verpackungseinheiten geliefert. Technische Änderungen und Änderungen der Form, Farbe und Gewichtseinheit bleiben im Rahmen des Zumutbaren sowie handelsüblicher Grenzen vorbehalten. Der Verkäufer behält sich vor, Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % auf die bestellte Menge auszuführen.

5.2    Die SCHMECK VERBINDUNGSTECHNIK GmbH liefert an Abnehmer innerhalb Deutschlands und der EU. Die angegebenen Preise des Verkäufers sind als Nettopreise in Euro zu verstehen, zzgl. der gesetzlichen deutschen Umsatzsteuer. Verpackungs- und Versandkosten, Verladung, Versicherung (insbesondere Transportversicherung), Zölle und Abgaben werden gesondert berechnet. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf besonderen Wunsch und auf Rechnung des Kunden.

5.3    Der Verkäufer bietet, sofern nichts anderes vereinbart ist, folgende Zahlungsmöglichkeit an:

                                -  Vorauskasse per Überweisung

5.4    Die Lieferung auf Rechnung setzt voraus, dass die SCHMECK VERBINDUNGSTECHNIK GmbH sich von der Existenz des Bestellers überzeugen konnte und eine positive Bonitätsprüfung erfolgte. Hierzu kann die SCHMECK VERBINDUNGSTECHNIK GmbH auf Auskunfteien, wie z.B. Creditreform oder Schufa, zugreifen.

5.5    Die SCHMECK VERBINDUNGSTECHNIK GmbH behält sich vor, unabhängig von der Wahl des Kunden bei berechtigtem Interesse jederzeit eine Lieferung nur gegen Vorkasse auszuführen.

5.6    Bei Lieferungen gegen Vorkasse werden ausschließlich Zahlungen per Überweisung akzeptiert

5.7    Die mit der Versendung der Ware anfallenden Frachtkosten variieren je nach Menge der zu versendenden Ware. Der Frachtführer wird nach billigem Ermessen ausgesucht.

5.8    Falls zwischen Abladestelle und Anlieferungsort Stufen zu überwinden sind, ist dem Verkäufer bei Produkten mit einem Gesamtgewicht von mehr als 100 kg die Berechnung einer Pauschale für den Stufenreport vorbehalten.

5.9    Bestellungen, die bis 11:00 Uhr eingehen, werden, vorbehaltlich ihrer Verfügbarkeit, in der Regel noch am selben Tag versandt. Infolge durch die SCHMECK VERBINDUNGSTECHNIK GmbH oder den Lieferanten nicht oder nicht hinreichend beeinflussbarer Faktoren (beispielsweise wetterbedingte Einflüsse) kann es im Einzelfall zu längeren Lieferzeiträumen kommen. Sollte sich in einem solchen Fall die Lieferung unangemessen verzögern, wird der Kunde hierüber informiert.

5.10   Der Verkäufer ist aus abwicklungstechnischen Gründen zu Teillieferungen berechtigt, wenn diese dem Kunden zuzumuten sind. In diesen Fällen ist der Verkäufer berechtigt, entsprechende Teilrechnungen auszustellen.

5.11   Der Lieferschein geht mit der Ware zu. Die Rechnungsstellung erfolgt gesondert per Telefax, Post oder in elektronischer Form.

5.12   Abrufaufträge sind 12 Monate nach Auftragsdatum abzunehmen und komplett zu bezahlen. Sollte aufgrund der Abrufmenge ein günstigerer Staffelpreis vereinbart sein, ist der Verkäufer zur Preisanpassung entsprechend der Mengenstaffel berechtigt, wenn der Käufer aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht die Gesamtmenge abnimmt.
Nach Ablauf der Frist für einen Abrufauftrag ist der Verkäufer darüber hinaus berechtigt, nach schriftlicher Nachfristsetzung an den Käufer, wegen der noch nicht abgenommenen Mengen vom Vertrag zurückzutreten und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadenersatz zu verlangen.


§ 6 Verzug (Zahlung)

6.1    Eine Zahlung gilt als eingegangen, sobald der Gegenwert einem der Konten der Schmeck Verbindungstechnik GmbH gutgeschrieben ist. Im Falle des Verzuges ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen.

6.2    Alle übrigen gesetzlichen Rechte des Verkäufers bleiben unberührt.

6.3    Sollten Rechnungen überfällig sein, werden eingehende Zahlungen zunächst auf evtl. Kosten und Zinsen, dann auf die älteste Forderung angerechnet.


§ 7 Leistungsort und Gefahrenübergang

7.1    Leistungsort ist der Ort des Versandlagers der entsprechenden Produkte.

7.2    Mit der Übergabe der verkauften Sache an die Transportperson am Leistungsort geht die Gefahr auf den Käufer über. Dies gilt auch, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde sowie bei Streckengeschäften.
Der Übergabe steht der Annahmeverzug des Käufers gleich.

7.3    Der Verkäufer ist nicht zur Rücknahme von Transport- und sonstigen Verpackungen verpflichtet.


§ 8 Rüge- und Untersuchungspflicht / Mängelhaftung

8.1    Der Kunde ist unmittelbar nach Erhalt zur sofortigen Prüfung von Ware, Lieferschein und Rechnung verpflichtet.

Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mangelansprüche und berechtigt den Kunden nicht dazu, die Entgegennahme der Leistungsgegenstände zu verweigern.

Die Beanstandung einer Lieferung berechtigt nicht zur Ablehnung weiterer Lieferungen aus demselben oder einem anderen Vertrag.

8.2    Liegt ein Mangel einer Kaufsache vor, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Mängel sind gem. § 377 Abs. 1 HGB unverzüglich zu rügen, andernfalls gilt die gelieferte Sache nach § 377 HGB Abs. 2 HGB als genehmigt. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr nach Gefahrenübergang, es sei denn, es handelt sich um eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist. Eine Nachlieferung oder Nachbesserung (Nacherfüllung) kann ausschließlich auf die Verjährung des die Nacherfüllung auslösenden Mangels Einfluss haben.

8.3    Verzögerte Reklamationen gehen zu Lasten des Kunden und können unter den Voraussetzungen des § 377 HGB nicht berücksichtigt werden, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

8.4    Im Gewährleistungsfall bessert die SCHMECK VERBINDUNGSTECHNIK GmbH nach eigener Wahl nach oder tauscht die gelieferte Ware gegen eine fehlerfreie Ware um oder erteilt dem Kunden gegen Rücknahme der fehlerhaften Ware eine Gutschrift über den Warenwert.

8.5   Der Kunde kann den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten, sofern zweimalige Nachbesserungsversuche der SCHMECK VERBINDUNGSTECHNIK GmbH binnen jeweils angemessener Frist gescheitert sind. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

8.6    Sofern andere Ware als die bestellte oder fehlerhafte Mengen geliefert werden, ist der Kunde verpflichtet, sich unmittelbar mit der SCHMECK VERBINDUNGSTECHNIK GmbH per Email unter der Adresse kontakt@schmeck-schrauben.de in Verbindung zu setzen. Die SCHMECK VERBINDUNGSTECHNIK GmbH veranlasst, dass die fehlerhaft gelieferte Ware abgeholt und die bestellte Ware geliefert wird. Durch die Nach- oder Ersatzlieferung entstehen dem Kunden keine über die normale Bestellabwicklung hinausgehenden Kosten.

8.7    Mängelansprüche entstehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, ungeeigneter Betriebsmittel, übermäßiger Beanspruchung, falscher Lagerung oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Störungen.

Normative Verweise der gelieferten Güter: DIN EN 26 157-1, DIN EN ISO 898-1

Der Verkäufer weist hiermit ausdrücklich auf das selbst bei Beachtung aller im Verkehr gebotenen Sorgfalt nicht auszuschließende Problem von wasserstoffinduzierten Sprödbrüchen (Wasserstoffversprödung) bei galvanisch beschichteten Artikeln mit einer Zugfestigkeit von mehr als 1000 N/mm² (Stahlgüten von 10.9 und höher) bzw. Kern- und Oberflächenhärten ab 320 HV hin. Insofern unterliegen Schäden, die durch wasserstoffinduzierte Sprödbrüche verursacht wurden nicht in der Gewährleistung und Haftung des Verkäufers soweit das Verfahren gem. DIN EN ISO 4042 beachtet wurde und der Verkäufer den Mangel der Ware nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat oder der Kunde einen Schaden aus der Verletzung von Gesundheit, Körper und Leben geltend gemacht hat.

8.8    Zahlungen des Kunden dürfen nur in einem Umfang zurückbehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zum aufgetretenen Sachmangel stehen und rechtskräftig festgestellt sind. Wird die Sache unentgeltlich überlassen, haftet der Verkäufer nur, soweit ihm grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt wird.

8.9    Eine Abtretung etwaiger Mängelansprüche des Kunden ist grundsächlich ausgeschlossen.


§ 9 Eigentumsvorbehalt


9.1    Bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die die SCHMECK VERBINDUNGSTECHNIK GmbH aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Kunden zustehen, behält sich die SCHMECK VERBINDUNGSTECHNIK GmbH das Eigentum an der gelieferten Ware vor.

9.2    Der Kunde ist nicht berechtigt, die von der SCHMECK VERBINDUNGSTECHNIK GmbH gelieferten Waren zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder andere Sicherungsrechte hieran Dritten einzuräumen. Erwirbt ein Dritter gleichwohl Rechte an dem Sicherungsgut, so tritt der Kunde schon jetzt seine sämtlichen hierdurch entstehenden Rechte am Sicherungsgut an die SCHMECK VERBINDUNGSTECHNIK GmbH ab. Die SCHMECK VERBINDUNGSTECHNIK GmbH nimmt diese Abtretung an. Der Kunde ist verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen, falls hinsichtlich des Sicherungsgutes eine Pfändung, eine Beschlagnahme oder eine sonstige Verfügung seitens eines Dritten erfolgt ist.

9.3    Sollte die gelieferte Ware verarbeitet sein, gilt der Verkäufer als Hersteller und erwirbt Eigentum an der neu entstandenen Ware. Erfolgt eine Verarbeitung mit anderen Materialien, besteht das Eigentum im Verhältnis des Rechnungswertes der gelieferten Ware. Ist eine Verbindung oder Vermischung der Waren des Verkäufers mit der Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache im Rechnungswertverhältnis der gelieferten Waren auf den Verkäufer über. In diesen Fällen gilt der Kunde als Verwahrer des Gutes.

9.4    Der Kunde ist berechtigt, die im Eigentum der Schmeck Verbindungstechnik GmbH stehenden Liefergegenstände (Vorbehaltsware) im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus dieser Weiterveräußerung an den Verkäufer ab. Der Kunde hat die Pflicht, seinen Abnehmern das Eigentum erst unter Vorbehalt der Zahlung zu übertragen.

9.5    Bei laufender Rechnung dienen die Sicherheiten zur Sicherung der Saldenforderung.


§ 10 Haftung

Die Haftung für Lieferverzug ist in §4 abschließend geregelt.

Im Übrigen haftet die Schmeck Verbindungstechnik GmbH dem Kunden auf Schadens- und Aufwendungsersatz aus jedem Rechtsgrund wie folgt:

Sofern die Schmeck Verbindungstechnik GmbH fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht (sog. Kardinalspflicht) verletzt hat, ist die Ersatzpflicht auf den vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Durchschnittsschaden beschränkt.

Sollte der Verkäufer fahrlässig eine unwesentliche Vertragspflicht verletzt haben, ist die Ersatzpflicht auf den Auftragswert begrenzt.

Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Arglist, Verletzung des Lebens und der Gesundheit soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt sowie bei evtl. Garantieversprechen, soweit bei letzterem nichts anderes geregelt ist.


§ 11 Rechtswahl

Es findet grundsätzlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren Anwendung.

Die Vertragssprache ist Deutsch und Englisch.


§ 12 Schriftform 

12.1    Vereinbarungen zwischen den Parteien bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform.

12.2    Mündliche Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch beide Parteien.

12.3    Die Abänderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses ist nur unter Wahrung der Schriftform möglich.

12.4    Zur Wahrung der Schriftform genügt die Abgabe einer Erklärung per E-Mail.


§ 13 Verjährung

Die Ansprüche des Kunden verjähren – mit Ausnahme der Ansprüche gem. § 8 – in einem Jahr ab Kenntnisnahme, spätestens jedoch in fünf Jahren nach Leistungserbringung.


§ 14 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Verkäufers. Die SCHMECK VERBINDUNGSTECHNIK GmbH ist ungeachtet vorstehender Regelung berechtigt, an jedem gesetzlich zulässigen allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.